08.04.2024 11:37
Antragsform:
Schriftlich ( auch per Mail oder, falls bei der Gemeinde vorhanden, via Internetmaske, gegebenenfalls auch Telefax) bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde,
schriftlich über die Internetseite "www.oesterreich.gv.at" oder Anbieter (sofern vorhanden)
schriftlich mit der Handy-App "Digitales Amt"
mündlich (d.h. persönlich, nicht aber telefonisch) bei der Gemeinde, von der die oder der Wahlberechtigte in die Europa-Wählerevidenz eingetragen wurde.
Bitte beachten Sie : Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatte, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig! Ebenso unzulässig ist eine Beantragung durch eine Erwachsenenvertreterin oder einen Erwachsenenvertreter ( vormals "Sachwalterin" oder "Sachwalter").
Zeitpunkt der Antragstellung: Schriftlich:
seit Ausschreibung der Europawahl 2024 (kundgemacht im Bundesgesetz am 06.03.2024)
bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mittwoch, 05.06.2024)
bis zum 2. Tag vor der Wahl ( Freitag 07.06.2024, 12:00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder dem Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
Mündlich:
seit Ausschreibung der Europawahl 2024 (kundgemacht im Bundesgesetzblatt am 06.03.2024)
bis zum 2. Tag vor der Wahl ( Freitag, 07.06.2024, 12:00 Uhr).
Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist keinesfalls möglich!