Wasseranschlussabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt5,00 €

Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ist gemäß § 6 Abs. 2 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 derart zu ermitteln, dass die Berechnungsfläche für das angeschlossene Grundstück mit dem Einheitssatz vervielfacht wird.

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